alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikEinsatz zurück
ThemaFeuerwehrverpflegung & Steuer - war: Riegelstellungen ...25 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP797916
Datum31.10.2014 14:55      MSG-Nr: [ 797916 ]5249 x gelesen
Infos:
  • 01.11.14 Merkblatt zu Aufwandsentschädigungen (vdf NRW)

  • Geschrieben von Udo B.Denn wenn man mal einen Blick in § 3 Nr. 12 ff EStG wirft, steht da, das Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (Nur Bundes- und Landeskassen!) an Personen, die öffentliche Dienste leisten, steuerfrei sind.
    Ausnahme: Sie übersteigen den tatsächlichen Aufwand offensichtlich oder werden für Verdienstausfall oder Zeitverlust gezahlt.
    Das gilt auch für alle Aufwandsentschädigungen aus kommunalen Kassen (Satz 2).

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.086


    Feuerwehrverpflegung & Steuer - war: Riegelstellungen ... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt