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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehrverpflegung & Steuer - war: Riegelstellungen ... | 25 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 797922 | ||
Datum | 31.10.2014 16:03 MSG-Nr: [ 797922 ] | 5429 x gelesen | ||
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Richtig ... siehe § 3 Abs. 4 EStG allgemein und speziell Buchst. c ... Wenn FFM(SB) als "Angehörige ... der Lander und Gemeinden" angesehen werden, ist die Verpflegung zwar steuerfrei, aber dennoch in der Jahreserklärung anzugeben. Wenn nicht ... Insofern ... Liest hier ein Steuerfachmann mit? Antworten auf diese Fragen bitte hier im Thread oder auch PN ... Danke. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [31.10.14 16:07] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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