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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehrverpflegung & Steuer - war: Riegelstellungen ... | 25 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 797924 | ||
Datum | 31.10.2014 16:45 MSG-Nr: [ 797924 ] | 5470 x gelesen | ||
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Das steht nur was von u.A. "Berufsfeuerwehr" wenn ich als Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr das belegte Brötchen das ich während eines Einsatzes als Verpflegung bekomme in meiner Steuererklärung angeben muss dann überlege ich mir sehr stark ob ich mein Platz in der Feuerwehr einem Politiker oder einem Steuerbeamten der solchen Schwachsinn dann verbrochen hat zur Verfügung stelle. Sollen die doch Nachts in die Kälte raus und ein Strahlrohr halten ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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