Geschrieben von Jürgen M.Aber das "Brötchen" das ich, sagen wir mal gegen 09 Uhr im "Angesichts der Einsatzstelle" mit knurrendem Magen verspeise weil ich z.B. um 04 Uhr aus dem Bett geworfen wurde hat in meiner Steuererklärung nichts zu suchen.
Wo ist da der Unterschied zum Frühstück bei einer auswärtigen Übernachtung? Auch dabei habe ich idR keine Möglichkeit einen Hunger anders zu stillen und bei der Qualität sieht es teilweise echt Übel aus. Da wünsche ich mir die mit Liebe geschmierten Brötchen aus der Wachdienstzeit zurück.
Steuerlich läuft das doch ähnlich wie beim Trainerentgeld. Wird zwar nicht versteuert, erhöht aber das Brutto (und damit den Kindergartenbeitrag).
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