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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehreinsatz in der Pause.24 Beiträge
AutorHart8mut8 H.8, Münstermaifeld / RLP798306
Datum07.11.2014 19:21      MSG-Nr: [ 798306 ]10062 x gelesen
Infos:
  • 07.11.14 Biss in Currywurst schmeckt Stadt nicht
  • 07.11.14 Landesfeuerwehrverband beklagt fehlende Unterstützung

  • Geschrieben von Heinrich B.Na ja, so blöde es jetzt auch klingt, aber der Müllmann hat während seiner Pause (Freizeit) an einem Einsatz teilgenommen und ist vor Ende der Pause zurückgekommen (wird wohl nicht viel gewesen sein, sonst wäre er nicht so schnell wieder). Jetzt geht er hin und sagt, " ich hatte in meiner Pause einen Einsatz, ich hole die Pause jetzt nach". Der Chef sagt "Nein, Pause ist Freizeit, was du während dessen machst ist deine Sache". Was ist daran falsch?
    Die Einstellung!

    Das Gesetz fordert Pausen, darin sind wir uns einig:
    Zitat aus Wikipedia ArbeitszeitgesetzMuss ein Arbeitnehmer am Tag länger als sechs Stunden arbeiten, ist ihm nach § 4 ArbZG eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Ruhepause mindestens 45 Minuten betragen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden nacheinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

    Für den Feuerwehreinsatz greift ein weiteres Gesetz, in RLP das LBKG. Auch hier sind Dinge zur Rechtsstellung von Feuerwehrangehörigen verankert. Gerade nach 2005 wurde das LBKG diesbezüglich angepasst.

    Wenn er durch den Einsatz seine Arbeitsfähigkeit (im Job) nicht ausreichend wiederherstellen konnte, steht ihm IMHO die Pause nachträglich zu. Ähnlich ist es ja auch, wenn Nachts ein größerer Einsatz ist und er dadurch keine ausreichende Ruhezeit für den nächsten Arbeitstag hatte. Ihm steht da ganz klar die entsprechende Ruhezeit zu! Ob und wie man das dem Arbeitgeber gegenüber durchsetzt ist eine andere Sache...
    Zudem sind das im Zweifel alles Einzelfallentscheidungen. Es gibt auch im Kommentar zum LBKG nur allgemeine Hinweise zu dem Thema - jedoch auch viele Beispiele.

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