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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Jetzt drohen Bußgeld und Fahrverbot | 47 Beiträge | ||
Autor | Hart8mut8 H.8, Münstermaifeld / RLP | 798464 | ||
Datum | 11.11.2014 10:50 MSG-Nr: [ 798464 ] | 17282 x gelesen | ||
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Geschrieben von Roland K. Wo fängt die "gebührende Berücksichtigung" an, wo hört sie auf? Stimme Dir vom Grundsatz zu. Nicht die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich ist das Problem, sondern wie, wo und wann wird sie unter welchen Umständen begangen. Hat derjenige andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, dann ist es auch wenn er sich an die Höchtgeschwindigkeit gehalten hat, hat er ein Problem, hat er dann nämlich nicht die "gebührende Berücksichtigung..." walten lassen. Dann sind aber auch 30 in der 30er Zone u.U. schon zu schnell. Ob der Kamerad im Fallbeispiel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat, kann ich nicht beurteilen. Dass eine Gefährdungslage allein dadurch vorgelegen haben soll nur weil andere nicht mit jemandem, der mit überhöhter Geschwindigkeit fahren könnte, rechnen können, halte ich für etwas weit her geholt. Ich bin kein Befürworter von Raserei, mit der Zeit werden die meisten Kameraden auch ruhiger was das anbelangt. Ich habe auch schon Kameraden nicht mit in den Einsatz genommen, wenn sie "auf 2 Rädern " auf den Feuerwehrplatz "geflogen" sind. Es darf zügig gefahren werden - und vor allem darf niemand gefährdet werden. Ich unterstelle dem Kameraden grundsätzlich, dass er die doppelte Alarmierung nicht als Grundlage für sinnlose Raserei genommen hat. Von daher handelte er in redlichem Interesse. Der Einzelfall ist zu überprüfen, jedoch wurde bereits bemerkt, dass es nicht um die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich gehen darf (er hat Sonderrechte!) sondern ob dies unter der berühmten "gebührenden Berücksichtigung von Ordnung und Sicherheit" geschehen ist. Genau das hat Roland sinngemäß auch gemeint - wie schnell ist denn zu schnell - dafür gibt es keine Regel. | ||||
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