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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Elektrische Rolladen - Zugänglichkeit im Notfall/Stromausfall? | 15 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 798488 | ||
Datum | 11.11.2014 15:06 MSG-Nr: [ 798488 ] | 4234 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf K. Das läßt sich in den meisten Fällen doch organisatorisch vermeiden: Das Zauberwort heißt "DLK". Und da denken wir noch nicht mal an die Bestandsbauten, wo 2 und 3-teilige Schiebeleiter noch als Rettungsgeräte der Feuerwehr galten. Und dann reden wir nicht von den Bestandsbauten, wo die Feuerwehrzufahrt auf 12 t ausgelegt ist und das neumodische HRF 16 oder mehr Tonnen wiegt. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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