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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Jetzt drohen Bußgeld und Fahrverbot | 47 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 798513 | ||
Datum | 11.11.2014 22:15 MSG-Nr: [ 798513 ] | 16345 x gelesen | ||
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Geschrieben von Roland K. Wo fängt die "gebührende Berücksichtigung" an, wo hört sie auf? Die ganze Problematik wird ja in dem Artikel schon deutlich. Einerseits steht dort Das gewährte Sonderrecht einer Tempoüberschreitung gilt also nicht unbegrenzt, macht das Polizeipräsidium deutlich. Vielmehr bedürfe seine Inanspruchnahme immer einer Einzelbewertung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung Anderseits ist die ausgesprochene Strafe aber für die vollen 50 km/h berechnet worden. Selbst die Polizei differenziert hier nicht was noch zulässig ist und was zu schnell ist. Einfach weil sie es nicht wissen. So wird quasi der Betroffene gezwungen vor Gericht zu gehen. Wer schön wenn es mal jemand so weit treiben könnte das es ein Grundsatzurteil gibt. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | ||||
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