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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaDer Spiegel und die Rauchmelder...22 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern798580
Datum12.11.2014 21:30      MSG-Nr: [ 798580 ]4393 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Worauf beruhen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes überhaupt?

Auf der Auswertung der Todesursachenstatistik. Für jeden Todesfall wird von einem Arzt ein Totenschein ausgestellt, wovon eine Kopie (der vertrauliche Teil) an die Statistik-Behörden weitergeleitet wird.
Darin wird gemäß einer international vereinheitlichten Struktur (der ICD-10-WHO) die Todesursache angegeben. Alles, was X00 bis X09 ist, wird üblicherweise zu den "Brandtoten" gezählt.

Geschrieben von Sebastian K.Gehören da z.B. auch Brandtote nach PKW-Unfällen mit Folgebrand dazu
Ja kann sein, kommt drauf an was der obduzierende Arzt als Todesursache angibt...z.B. das Polytrauma nach Unfall oder eben eine der Gruppen X00-X09...

mkG
Adrian Ridder

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"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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