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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachsen: Feuerwehrabgabe soll wiedereingeführt werden | 20 Beiträge | ||
Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 798644 | ||
Datum | 13.11.2014 19:14 MSG-Nr: [ 798644 ] | 3720 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Kanton Aargau Die Steuer ist kantonal geregelt. Hier ist auch die Diensttauglichkeit beschrieben, wenn auch sehr einfach. Da die Steuer über die Steuererklärung geregelt ist, ist dies relativ einfach zu haben. Die Steuerverwaltung gehört auch zur Aufgabe der Gemeinde wie die Feuerwehr auch. Auf der Steuererklärung kreuze ich an, dass ich Feuerwehrdienst leiste und gut ist. Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | ||||
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