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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSachsen: Feuerwehrabgabe soll wiedereingeführt werden20 Beiträge
AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG798644
Datum13.11.2014 19:14      MSG-Nr: [ 798644 ]3720 x gelesen
Infos:
  • 12.11.14 BVerfGE 92, 91 - Feuerwehrabgabe

  • Kanton Aargau

    Die Steuer ist kantonal geregelt. Hier ist auch die Diensttauglichkeit beschrieben, wenn auch sehr einfach.
    Da die Steuer über die Steuererklärung geregelt ist, ist dies relativ einfach zu haben.
    Die Steuerverwaltung gehört auch zur Aufgabe der Gemeinde wie die Feuerwehr auch.

    Auf der Steuererklärung kreuze ich an, dass ich Feuerwehrdienst leiste und gut ist.

    Grüsse aus der Schweiz

    Andy Sulser

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