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Notarzteinsatzfahrzeug
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNotarzt mit Warnblinklicht vor Dönerlokal - Besatzung speist48 Beiträge
AutorHans8 F.8, München / Bayern798910
Datum18.11.2014 08:24      MSG-Nr: [ 798910 ]9723 x gelesen

Der aufmerksame Beobachter wird sehen dass hier kein absolutes Halteverbot an der Stelle an der die beiden NEF stehen gilt.
Das Schild zeigt nach hinten, nach vorne ist frei.

Zumal hier auch unter gebührender Rücksichtnahme die Sonderrechte gelten.
Diese dürfen auch zur Herstellung oder Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit angewendet werden. Und irgendwann in 12 oder 24 Stunden braucht man halt was zu essen.

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