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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 798942 | ||
Datum | 18.11.2014 12:20 MSG-Nr: [ 798942 ] | 36865 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Florian B.
mir ist aus BaWü und aus meiner eigenen "Ansicht" in meinem Feuerwehrumfeld nichts negatives über die Verfahrensweise mit dem Sondervermögen "Kameradschaftskasse der Feuerwehr" bekannt. Hier ist es üblich das jede Abteilung der Feuerwehr, oft auch die JF, eine eigene Kasse die als Sondervermögen der Gemeinde geführt wird unterhält. Im Grunde wird das genauso gemacht wie vor der Einführung des Status "Sondervermögens". Die Erstellung eines Wirtschaftsplans für das kommende Jahr ist auch kein Hexenwerk. Der grosse Vorteil ist das im Falle eines Falles die ehrenamtlich Tätigen, insbesondere die Funktionsträger wie z.B. Kommandant, Abteilungskommandant, Jugendfeuerwehrwart usw. sicher aus der persönlichen Haftung raus sind. (ausser die bauen richtig grossen Bockmist) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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