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Jugendfeuerwehr
RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg798942
Datum18.11.2014 12:20      MSG-Nr: [ 798942 ]36865 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • hallo,

    Geschrieben von Florian B.
    Das "neue" (wie lange gibt es das schon in BW? Vlt kann ja jemand von dort erzählen wie viel Arbeit das wirklich ist) System bietet ein Maximum an Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

    mir ist aus BaWü und aus meiner eigenen "Ansicht" in meinem Feuerwehrumfeld nichts negatives über die Verfahrensweise mit dem Sondervermögen "Kameradschaftskasse der Feuerwehr" bekannt.

    Hier ist es üblich das jede Abteilung der Feuerwehr, oft auch die JF, eine eigene Kasse die als Sondervermögen der Gemeinde geführt wird unterhält.

    Im Grunde wird das genauso gemacht wie vor der Einführung des Status "Sondervermögens". Die Erstellung eines Wirtschaftsplans für das kommende Jahr ist auch kein Hexenwerk.

    Der grosse Vorteil ist das im Falle eines Falles die ehrenamtlich Tätigen, insbesondere die Funktionsträger wie z.B. Kommandant, Abteilungskommandant, Jugendfeuerwehrwart usw. sicher aus der persönlichen Haftung raus sind. (ausser die bauen richtig grossen Bockmist)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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