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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 798949 | ||
Datum | 18.11.2014 12:51 MSG-Nr: [ 798949 ] | 36770 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian B. Doch! Weil man dann nicht mehr einfach so x tausend Euro verbuchen kann oder (wie vorhergesehen) einfach so Ausrüstung bis hin zu MTWs kaufen kann. Nein - weil man das jetzt auch nicht "so einfach" kann und der Fall Heide ein (sehr bedauerlicher und für mich nicht nachzuvollziehender) Einzelfall gewesen ist. Denn: Auch heute schon gibt es Kassenprüfer und einen Kassenbericht, der auf der Jahreshauptversammlung vorgetragen und im Protokoll niedergeschrieben wird. Und bei eben dieser sind sowohl die jeweiligen Bürgermeister als auch die Stadt- und Gemeinderäte und Mitarbeiter der Verwaltung eingeladen und anwesend. Auch kann die Feuerwehr selbst ohne Wissen und Zustimmung der politischen Gremien und Verwaltung aus Mitteln der Kameradschaftskasse kein Fahrzeug beschaffen - eine Zulassung des Fahrzeugs müsste ja mangels eigener Rechtspersönlichkeit der Wehr über die Gemeinde erfolgen und eine Privatperson bekommt kein Einsatzfahrzeug zugelassen. Zudem achtet - zumindest bei uns - die Verwaltung schon darauf, dass die Kameradschaftskassen nicht zu sehr anwachsen. Größere Zuwendungen, die eine Kasse in kurzer Zeit stark anwachsen lassen könnten, sind in der Regel Spenden, die dann wiederum ganz anderen Regeln und Vorschriften unterliegen (Annahme der Spende erst nach Beschluss des Stadt-/ Gemeinderats, Ausstellung von Spendenbescheinigungen nur durch die Verwaltung, Verwendung der Spende zeitnah etc.). . MkG Kay - meine persönliche Meinung - | ||||
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