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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 798953 | ||
Datum | 18.11.2014 13:09 MSG-Nr: [ 798953 ] | 36710 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Mitja S. Wenn aus der Kameradschaftskasse ganze MTW beschafft werde, halte ich dies auch für nicht okay. Das ist nicht Sinn und Zweck einer Kameradschaftskasse. Richtig! Da bin ich ganz Deiner Meinung. Hier bei uns ist so etwas nicht möglich. Es wurde seitens der Wehrleitung eine "Positivliste" herausgegeben. Darin ist genau aufgeführt was ein Förderverein für die Feuerwehr beschaffen darf. Die nächste Hürde, wird Ausrüstungsmaterial von einem Förderverein einer Wehr gespendet, muss diese Material durch einen Beschluss des Verbandsgemeinderates auch als "Zweckgebundene Spende für die Feuerwehreinheit XY..." angenommen werden. Wenn da einer auf den Einfall kommt einer Einheit ein HLF 20 zu spenden und der Rat sagt "Nein", dann war es das auch mit dem "Spendenfahrzeug". Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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