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RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 798953
Datum18.11.2014 13:09      MSG-Nr: [ 798953 ]36710 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • Hallo!

    Geschrieben von Mitja S.Wenn aus der Kameradschaftskasse ganze MTW beschafft werde, halte ich dies auch für nicht okay. Das ist nicht Sinn und Zweck einer Kameradschaftskasse.

    Richtig! Da bin ich ganz Deiner Meinung.

    Hier bei uns ist so etwas nicht möglich. Es wurde seitens der Wehrleitung eine "Positivliste" herausgegeben. Darin ist genau aufgeführt was ein Förderverein für die Feuerwehr beschaffen darf.

    Die nächste Hürde, wird Ausrüstungsmaterial von einem Förderverein einer Wehr gespendet, muss diese Material durch einen Beschluss des Verbandsgemeinderates auch als "Zweckgebundene Spende für die Feuerwehreinheit XY..." angenommen werden.
    Wenn da einer auf den Einfall kommt einer Einheit ein HLF 20 zu spenden und der Rat sagt "Nein", dann war es das auch mit dem "Spendenfahrzeug".

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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