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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 798957 | ||
Datum | 18.11.2014 13:51 MSG-Nr: [ 798957 ] | 36431 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Jakob T. Hier bei uns ist so etwas nicht möglich. Es wurde seitens der Wehrleitung eine "Positivliste" herausgegeben. Darin ist genau aufgeführt was ein Förderverein für die Feuerwehr beschaffen darf.Das ist durchaus eine Lösung welche sinn macht. Oftmals sieht es aber anders aus und es werden Fahrzeuge durch den Förderverein beschafft bzw. unterhalten. Manche "Altlast" gibt es heute auch noch... Seinerzeit (1984) wurde bei uns im Ort ein neues RTB (nach gültiger Norm) durch die Ortsgemeinde beschafft, obwohl die Ortsgemeinde zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr für die Ausrüstung der Feuerwehr zuständig war. Diverse persönliche bzw. lokalpolitische Scharmützel waren die Folge, welche allerdings schon Jahrzente beigelegt sind. Das Fahrzeug wurde aber bis heute nicht in den Bestand der VG aufgenommen und so steht bis heute auf dem Boot "Gem. Burgen". Gruß Thomas | ||||
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