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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 798968 | ||
Datum | 18.11.2014 17:05 MSG-Nr: [ 798968 ] | 36427 x gelesen | ||
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Geschrieben von Rainer K. Die FF (anders die Pflichtfeuerwehr!) nach Landesrecht SH ist nicht nur eine Einrichtung der Gemeinde zur Erfüllung der Aufgaben nach BrSchG, sondern automatisch immer auch ein (nicht-rechtsfähiger) Verein - ob man das will oder nicht. Sorry, für mich ist das alles andere als klar. Wie kann ein und die selbe Organisation zwei verschiedene Rechtsformen haben? Wem gehört denn nun das Vermögen, der Gemeinde oder dem Verein? Vielleicht sollte es eher heißen: Jede Feuerwehr gründet zusätzlich einen nicht geschäftsfähigen Verein, die FA sind automatisch auch Mitglied in diesem Verein, der nach der Mustersatzung geführt wird. Wie kann ein nicht-rechtsfähiger Verein Veranstaltungen durchführen, Zelte mieten, Verträge mit Künstlern und Caterern abschließen? Wer steht gerade, wenn eine Veranstaltung Verluste macht, die nicht durch das Vereinsvermögen gedeckt werden können? Mir scheint die geplante Klärung ein Schritt in die richtige Richtung zu sein. | ||||
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