News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Norb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg | 798971 | ||
Datum | 18.11.2014 17:43 MSG-Nr: [ 798971 ] | 36283 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Florian B. Und wenn ich als Mitglied das nicht will? Das ist eines der Probleme dieser Doppelstruktur. Es geht aber noch tiefer bzw. weiter. Was ist denn, wenn einer nur in die kommunale Einrichtung Feuerwehr eintreten möchte und gar nicht in den Verein? Wie viele wissen denn überhaupt beim Eintritt in die FW, dass sie duch konkludentes Handeln einem solchen Verein beitreten? Außerdem wäre mir als Gemeinderat oder Bürgermeister folgendes unrecht: Geschrieben von Rainer K. Für den Vereinsstatus spricht auch, dass nur die Feuerwehr selbst (und nicht die Gemeinde) Mitglieder aufnehmen und ausschließen kann, sich selbst ihren Vorstand wählt Um das deutlich zu sagen: Wenn die Ausführungen so stimmen sollten, dann gibt es eine kommunale Behörde, auf deren Zusammensetzung der Dienstherr keinen Einfluss hat! Was wenn ein komplett unfähiger Vorstand gewählt wird? Wird dann die Feuerwehr der Gemeinde für die nächste Wahlperiode bei der Leitstelle aus dem Einsatzleitrechner genommen? Was wenn da eine Clique eine Feuerwehrabteilung unterwandern bzw. an sich reißen möchte? | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|