alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Brandschutzgesetz
Brandschutzgesetz
RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg798982
Datum18.11.2014 19:26      MSG-Nr: [ 798982 ]36313 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • Hallo zusammen,

    Geschrieben von Rainer K.Die FF (anders die Pflichtfeuerwehr!) nach Landesrecht SH ist nicht nur eine Einrichtung der Gemeinde zur Erfüllung der Aufgaben nach BrSchG, sondern automatisch immer auch ein (nicht-rechtsfähiger) Verein - ob man das will oder nicht. Nach BrSchG und vom Land erlassener Mustersatzung sind alle Vereinskriterien erfüllt: Freiwilliger Zusammenschluss zur Verfolgung gemeinsamer Ziele mit besonderer Organisation (Satzung) und Vertretung (Vorstand). Für den Vereinsstatus spricht auch, dass nur die Feuerwehr selbst (und nicht die Gemeinde) Mitglieder aufnehmen und ausschließen kann, sich selbst ihren Vorstand wählt, und dass die Feuerwehr Empfängerin von Verwaltungsakten sein kann (z.B. Genehmigung von Veranstaltungen, Tombola-Lotterien usw.).

    Ich bin kein Jurist und kann das nicht beurteilen. Aber das ist ja schon recht seltsames Konstrukt, was rein rechtlich sicher zu vielen Konflikten führen kann. Vielleicht sollte man das mit der Überarbeitung des Brandschutzgesetzes SH das mal beheben.

    Bei uns in Ba-Wü gibt es keinen Vorstand in der Feuerwehr und es gibt zwar eine "Satzung" aber die ist eine kommunale Satzung, die vom Gemeinderat beschlossen wird (auch jede Änderung).

    Gruss

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.739


    Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt