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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 798982 | ||
Datum | 18.11.2014 19:26 MSG-Nr: [ 798982 ] | 36313 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, Geschrieben von Rainer K. Die FF (anders die Pflichtfeuerwehr!) nach Landesrecht SH ist nicht nur eine Einrichtung der Gemeinde zur Erfüllung der Aufgaben nach BrSchG, sondern automatisch immer auch ein (nicht-rechtsfähiger) Verein - ob man das will oder nicht. Nach BrSchG und vom Land erlassener Mustersatzung sind alle Vereinskriterien erfüllt: Freiwilliger Zusammenschluss zur Verfolgung gemeinsamer Ziele mit besonderer Organisation (Satzung) und Vertretung (Vorstand). Für den Vereinsstatus spricht auch, dass nur die Feuerwehr selbst (und nicht die Gemeinde) Mitglieder aufnehmen und ausschließen kann, sich selbst ihren Vorstand wählt, und dass die Feuerwehr Empfängerin von Verwaltungsakten sein kann (z.B. Genehmigung von Veranstaltungen, Tombola-Lotterien usw.). Ich bin kein Jurist und kann das nicht beurteilen. Aber das ist ja schon recht seltsames Konstrukt, was rein rechtlich sicher zu vielen Konflikten führen kann. Vielleicht sollte man das mit der Überarbeitung des Brandschutzgesetzes SH das mal beheben. Bei uns in Ba-Wü gibt es keinen Vorstand in der Feuerwehr und es gibt zwar eine "Satzung" aber die ist eine kommunale Satzung, die vom Gemeinderat beschlossen wird (auch jede Änderung). Gruss Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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