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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 798984 | ||
Datum | 18.11.2014 19:50 MSG-Nr: [ 798984 ] | 36419 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H. Deshalb dürfen da auch keine "schwarzen" Kassen existieren, das ist schlicht illegal.Das ist aber auch heute schon so. Geschrieben von Thorsten H. In diesem Punkt ist glücklicherweise mein Bundesland (ausnahmsweise) den anderen schon seit Jahren mit eindeutigen Regelungen meilenweit voraus. Und die Feuerwehrwelt in Ba-Wü ist dadurch komischerweise nicht untergegangen.Ich habe nichts gegen die Regelung in Baden-Württemberg, sie ist schon ziemlich sauber, aber wenn du sie "meilenweit voraus" nennst und den anderen den Untergang nahelegst: 1. Wieso gibt es in deinem Bundesland auch noch Fördervereine neben dran, die Kameradschaftspflege und Veranstaltungen betreiben? 2. Wieso wird die Kameradschaftskasse in Baden-Württemberg nur "intern" geprüft (und lt. Mustersatzung sind die Prüfer auf immerhin 5 Jahre bestellt), und nicht so, wie es bei anderem (Teil)vermögen der Gemeinde üblich ist? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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