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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 799004 | ||
Datum | 19.11.2014 07:58 MSG-Nr: [ 799004 ] | 35944 x gelesen | ||
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Geschrieben von Norbert P.
Wie schon vorab geschrieben, muss ich diesen Willen klar und eindeutig äußern. Muss dann aber im Zweifel meine Apfelschorle und mein Grillwürstchen selber mitbringen. Geschrieben von Norbert P. Um das deutlich zu sagen: Wenn die Ausführungen so stimmen sollten, dann gibt es eine kommunale Behörde, auf deren Zusammensetzung der Dienstherr keinen Einfluss hat! Ich weiß ja nicht, wie bei euch reguläre Mitglieder in der Feuerwehr aufgenommen werden. Sofern nicht irgendwelche gravierenden Hemmnisse dagegen sprechen - was aber wahrscheinlich auch beim Verein der Fall wäre - entscheidet das Kommando über die Neuaufnahme. Einzig Ehrenbeamte ergo Wehrleitung müssen vom Rat abgesegnet werden. Geschrieben von Norbert P. Was wenn ein komplett unfähiger Vorstand gewählt wird? Sollte sich die Mitglieder Gedanken machen, denn sie haften. Auch hier das Stichwort Durchgriffshaftung. Geschrieben von Norbert P. Was wenn da eine Clique eine Feuerwehrabteilung unterwandern bzw. an sich reißen möchte? Wie verhindert man das in der normalen Einsatzabteilung? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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