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RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.799004
Datum19.11.2014 07:58      MSG-Nr: [ 799004 ]35944 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • Geschrieben von Norbert P.
    Das ist eines der Probleme dieser Doppelstruktur. Es geht aber noch tiefer bzw. weiter. Was ist denn, wenn einer nur in die kommunale Einrichtung Feuerwehr eintreten möchte und gar nicht in den Verein?

    Wie schon vorab geschrieben, muss ich diesen Willen klar und eindeutig äußern. Muss dann aber im Zweifel meine Apfelschorle und mein Grillwürstchen selber mitbringen.

    Geschrieben von Norbert P.Um das deutlich zu sagen: Wenn die Ausführungen so stimmen sollten, dann gibt es eine kommunale Behörde, auf deren Zusammensetzung der Dienstherr keinen Einfluss hat!
    Ich weiß ja nicht, wie bei euch reguläre Mitglieder in der Feuerwehr aufgenommen werden. Sofern nicht irgendwelche gravierenden Hemmnisse dagegen sprechen - was aber wahrscheinlich auch beim Verein der Fall wäre - entscheidet das Kommando über die Neuaufnahme. Einzig Ehrenbeamte ergo Wehrleitung müssen vom Rat abgesegnet werden.

    Geschrieben von Norbert P.Was wenn ein komplett unfähiger Vorstand gewählt wird?
    Sollte sich die Mitglieder Gedanken machen, denn sie haften. Auch hier das Stichwort Durchgriffshaftung.

    Geschrieben von Norbert P.Was wenn da eine Clique eine Feuerwehrabteilung unterwandern bzw. an sich reißen möchte?
    Wie verhindert man das in der normalen Einsatzabteilung?

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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