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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n G8., Bayreuth / Franken | 799014 | ||
Datum | 19.11.2014 10:28 MSG-Nr: [ 799014 ] | 35827 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas E. Deshalb in Bayern die Trennung in gemeindliche Feuerwehr und Feuerwehrverein Anfang der 80er Jahre. Eine Bayerische Feuerwehr hat juristisch gesehen nur ein Mitglied und der wird auch noch von den "Nicht"-Mitgliedern gewählt. Alle anderen FA sind Angehörige des Feuerwehrvereins Das erklär mir mal genauer! Wer soll das einzige Mitglied der gemeindlichen Feuerwehr sein, welches von "Nicht"-Mitgliedern der gemeindlichen Feuerwehr gewählt wird? Der Kdt.? Was ist mit dem stv. Kdt.? Aus welchen Quellen ziehst du diese Aussage? Weil "die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt" (Art. 5, Abs. 1) und "die Bewerber für den ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten aufgenommen" (Art. 6, Abs. 3). Und letzterer "wird in geheimer Wahl von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt" (Art. 8, Abs. 2). Sprich jeder Kdt. wurde mal vom damaligen Kdt. in die gemeindliche Feuerwehr aufgenommen. Willst du etwa andeuten, dass diese Kaualkette ungültig ist, weil irgendwo ein Kdt. steht, der die Leute nur in den Verein aufgenommen hat (weil es das BayFWG noch nicht gab)? In der Praxis läuft es so, dass du mindestens einen Antrag zur Aufnahme in den Verein als Aktiver stellst, in der Regel aber auch einen Antrag auf Aufnahme in die gemeindliche Feuerwehr. Da solche Anträge im Verwaltungsrat des Vereins behandelt werden und der Kdt. lt. Mustersatzung i.d.R. Mitglied dieses Verwaltungsrates ist, wenn nicht sogar der Vorsitzende, werden sie meistens en bloc und in einem Aufwasch behandelt. Und im Anschluß solltest du dann 1 oder 2 kurze Briefe bekommen, in dem dir sowohl Kdt. und als auch Vorstand deine Aufnahme sowohl in die gemeindliche Feuerwehr als auch in den Verein bestätigen. Die Dachverbände der Vereine, also Kreis-, Bezirks- und Landesfeuerwehrverbände, wurden übrigens erst 1992/93 (wieder)gegründet. Gruß Thorsten Alles hier Geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt nicht die Meinung der Organisation, der Einrichtung oder des Unternehmens, der/dem ich angehöre, wider! | ||||
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