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RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorThor8ste8n G8., Bayreuth / Franken799014
Datum19.11.2014 10:28      MSG-Nr: [ 799014 ]35827 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • Geschrieben von Thomas E.Deshalb in Bayern die Trennung in gemeindliche Feuerwehr und Feuerwehrverein Anfang der 80er Jahre. Eine Bayerische Feuerwehr hat juristisch gesehen nur ein Mitglied und der wird auch noch von den "Nicht"-Mitgliedern gewählt. Alle anderen FA sind Angehörige des Feuerwehrvereins
    Das erklär mir mal genauer! Wer soll das einzige Mitglied der gemeindlichen Feuerwehr sein, welches von "Nicht"-Mitgliedern der gemeindlichen Feuerwehr gewählt wird? Der Kdt.? Was ist mit dem stv. Kdt.? Aus welchen Quellen ziehst du diese Aussage?

    Weil "die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt" (Art. 5, Abs. 1) und "die Bewerber für den ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten aufgenommen" (Art. 6, Abs. 3). Und letzterer "wird in geheimer Wahl von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt" (Art. 8, Abs. 2). Sprich jeder Kdt. wurde mal vom damaligen Kdt. in die gemeindliche Feuerwehr aufgenommen. Willst du etwa andeuten, dass diese Kaualkette ungültig ist, weil irgendwo ein Kdt. steht, der die Leute nur in den Verein aufgenommen hat (weil es das BayFWG noch nicht gab)?

    In der Praxis läuft es so, dass du mindestens einen Antrag zur Aufnahme in den Verein als Aktiver stellst, in der Regel aber auch einen Antrag auf Aufnahme in die gemeindliche Feuerwehr. Da solche Anträge im Verwaltungsrat des Vereins behandelt werden und der Kdt. lt. Mustersatzung i.d.R. Mitglied dieses Verwaltungsrates ist, wenn nicht sogar der Vorsitzende, werden sie meistens en bloc und in einem Aufwasch behandelt. Und im Anschluß solltest du dann 1 oder 2 kurze Briefe bekommen, in dem dir sowohl Kdt. und als auch Vorstand deine Aufnahme sowohl in die gemeindliche Feuerwehr als auch in den Verein bestätigen.

    Die Dachverbände der Vereine, also Kreis-, Bezirks- und Landesfeuerwehrverbände, wurden übrigens erst 1992/93 (wieder)gegründet.

    Gruß
    Thorsten

    Alles hier Geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt nicht die Meinung der Organisation, der Einrichtung oder des Unternehmens, der/dem ich angehöre, wider!

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