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RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorFran8k S8., Schwerte / NRW799023
Datum19.11.2014 16:22      MSG-Nr: [ 799023 ]35249 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • Geschrieben von Christian B.Oder ihr sagt, wir wollen 2015 gemeinschaftlich mit ein paar Leuten zur Interschutz und chartert einen Bus. Die Eintrittskarten kauft man gemeinsam und die Verpflegeung bzw. Unterkunft unterwegs bestellt auch jemand für alle = Verein.

    Einspruch....das was du beschreibst ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts )BGB-Gesellschaft). Hier ist jedes "Mitglied" (Gesellschafter) Vollhafter. Diese gesellschaft kann auf Dauer, auf ein Ziel oder für eine Gelegenheit sich gründen und auflösen.

    Nix Verein....

    ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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