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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 799026 | ||
Datum | 19.11.2014 16:51 MSG-Nr: [ 799026 ] | 35325 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian B. Mal eine Frage: Wie ist das bei euch mit den Getränken geregelt? Bringt jeder immer seine eigene Flasche mit? Rechnet ihr jedes einzelne Getränk mit dem Kämmerer ab? Bestellt der Sachbearbeiter Feuerwehr in der Verwaltung den Nachschub und werden diese dann über den kommunalen Haushalt abgerechnet? Und nun die interessante Frage: Ist nun jeder der Mit-Trinker automatisch Vereinsmitglied? Das kann ich mir gerade nicht so direkt vorstellen, weil mir nicht plausibel ist, dass ich einfach nur durch den Kauf eines Getränkes zum Vereinsmitglied werden soll. Sonst muss ich aufpassen, dass ich im Sommer am Ausflugssee nicht Mitglied im Trinkerverein des dortigen Ausflugslokals werde. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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