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RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen799026
Datum19.11.2014 16:51      MSG-Nr: [ 799026 ]35325 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • Geschrieben von Christian B.Mal eine Frage: Wie ist das bei euch mit den Getränken geregelt? Bringt jeder immer seine eigene Flasche mit? Rechnet ihr jedes einzelne Getränk mit dem Kämmerer ab? Bestellt der Sachbearbeiter Feuerwehr in der Verwaltung den Nachschub und werden diese dann über den kommunalen Haushalt abgerechnet?

    Wenn da jetzt irgendwo rumschwirrt, dass jemand das federführend in der Hand hat, der sich eventuell "Küchenbulle", Getränkewart o.ä nennt, dann habt ihr einen Verein. Dafür ist keine konstituierende Sitzung oder die Verabschiedung einer Satzung nötig. Allein das man ein gemeinsames Ziel hat, nämlich nach dem Dienst einen Schluck zu trinken, reicht zur Erlangung des Status eines nichtsrechtsfähigen Vereins.


    Und nun die interessante Frage: Ist nun jeder der Mit-Trinker automatisch Vereinsmitglied? Das kann ich mir gerade nicht so direkt vorstellen, weil mir nicht plausibel ist, dass ich einfach nur durch den Kauf eines Getränkes zum Vereinsmitglied werden soll. Sonst muss ich aufpassen, dass ich im Sommer am Ausflugssee nicht Mitglied im Trinkerverein des dortigen Ausflugslokals werde.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

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