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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 799033 | ||
Datum | 19.11.2014 18:30 MSG-Nr: [ 799033 ] | 35443 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H. Und dazu noch in einer Feuerwehr, bei der es keinen Verein gibt und das Augenmerk auf den Aufgaben der Feuerwehr liegt. Ist das denn automatisch anders, wenn es einen verein gibt!? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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