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RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen799035
Datum19.11.2014 18:58      MSG-Nr: [ 799035 ]35325 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • Geschrieben von Thorsten H.Ich halte allerdings wenig bis nichts von einer totalen Verquickung von Verein und Feuerwehr oder von quasi automatischen Mitgliedschaften, ...

    Sollte so auch nicht sein, da gebe ich dir Recht. Ich bin trotzdem Mitglied in 3 Fördervereinen ;-)

    Geschrieben von Thorsten H.Ich wollte nur ausdrücken, dass ich nur geringes Interesse an "Vereinsarbeit" habe,

    Bei der Feuerwehr hält sich das vereinsmäßig dann doch eher in Grenzen, wenn man mal ehrlich ist. Da gibts einmal im Jahr ein Fest, da hilft man auch gerne mit.... Gibt natürlich auch Vereine, die machen quasi wöchentlich feste, da hätte ich dann auch keine Lust mehr...

    Geschrieben von Thorsten H.und auch ein geringes Interesse an "feuerwehrfremden" Tätigkeiten (die ich dann wieder eher mit einem Verein verbinden würde, weil keine Pflicht oder Kann-Aufgaben der Feuerwehr).

    Die da wären!?

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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