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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 799053 | ||
Datum | 20.11.2014 10:21 MSG-Nr: [ 799053 ] | 35583 x gelesen | ||
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Moin, ich gebe Dir recht, dass das juristische Durchdringen der derzeitigen Strukturen der FF in Schleswig-Holstein hohe intellektuelle Fähigkeiten erfordert. Nur genau daran würde ja durch die geplante (und jetzt aufgeschobene) Gesetzesänderung gar nichts geändert: Die FF bleibt weiterhin auch ein nicht-rechtsfähiger Verein, der sich selbst eine Satzung gibt, den Vorstand wählt und über die Aufnahme bzw. den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet, ohne dass die Gemeinde/der Bürgermeister darauf einen Einfluss hätte. Dieser Verein veranstaltet auch weiterhin den Feuerwehrball, mietet den Saal und kauft die Getränke. Für die Tombola bekommt der Verein FF, vertreten durch den Vorstand (und nicht durch den Bürgermeister!), einen Genehmigungsbescheid vom eigenen Bürgermeister (der ja gleichzeitig rechtlicher Vertreter der gemeindlichen Einrichtung "Feuerwehr" ist). Nur die finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit dem Ball würden jetzt nicht mehr über die Kameradschaftskasse des Vereins FF abgewickelt, sondern über ein kommunales Sondervermögen. Macht das Sinn? Vereinfacht das die Verhältnisse? Schafft das wirklich mehr Rechtssicherheit, wenn die Kasse, über die der Verein seine Tätigkeit abwickelt, aus der Vereinssphäre in die Sphäre der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr (Dienstherr und rechtlicher Vertreter: Bürgermeister) wechselt. Ich habe da allergrößte Zweifel! Es wird vermutlich alles nur noch schwieriger! Viele Grüße Rainer | ||||
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