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RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein799069
Datum20.11.2014 16:40      MSG-Nr: [ 799069 ]34784 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • Moin,

    volle Zustimmung, aber noch einige Ergänzungen:

    Die externen Rechnungsprüfer (RPA oder -Ausschuss) prüfen nicht nur die Beleg- und Buchführung, sondern insbesondere auch die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel, die Angemessenheit der Ausgaben und die Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Aus Mangel an Alternativen werden sie dabei die gleichen Maßstäbe anlegen wie bei anderen kommunalen Prüfungen auch. Dabei ist es im kommunalen Bereich üblich (geworden), dass Gemeindevertreter ihre Sitzungsgetränke selbst bezahlen und Verwaltungsmitarbeiter im Büro keine Kaffeemaschinen und Teekocher mehr betreiben dürfen (Stromkosten!). Ich rechne damit, dass wir uns bei einer entsprechenden Gesetzesänderung auf Fragen einstellen müssen, ob die Weihnachtsfeier so üppig ausfallen musste, warum Partner kostenlos mitfeiern dürfen (die sind doch gar nicht in der Fw!), warum wir für den Einkauf der Grillwürste für den Laternenumzug keine drei Vergleichsangebote vorlegen können und ob es überhaupt zulässig ist, aus öffentlichen Kassen Suchtmittel (= Alkohol) zu finanzieren. Das erfolgt vielleicht nicht flächendeckend aber mit Sicherheit in zahlreichen Einzelfällen (beim Schreiben habe ich die konkreten Gesichter vor Augen). Ich zumindest bin nicht bereit, solche Diskussionen über die Verwendung von Geld zu führen, das ich zum Teil selbst als Mitgliedsbeitrag aufgebracht habe.

    Künftig soll nach dem Änderungsantrag bei Spenden ab einer bestimmten Höhe, die Gemeinde (und nicht die Feuerwehr!) darüber bestimmen, ob sie dem Sondervermögen Kameradschaftskasse oder dem allgemeinen Haushalt für die Pflichtaufgabe Brandschutz zugeordnet werden. Ein Schelm, wer böses dabei denkt!

    Bei den letzten Haushaltsgesprächen wurde unser Wehrführer zum Thema "leichte Einsatzhose als Ergänzung zur HUPF-Kleidung" damit konfrontiert, dass sich die Mitglieder im Sportverein ihre Trainingsanzüge auch selbst kaufen müssten. Der hauptamtliche Bürgermeister ist nicht dazwischen gegangen! Wenn künftig die Gemeindevertretung dem Einnahmen- und Ausgabenplan der Kameradschaftskasse zustimmen soll, kann sich wohl jeder ausmalen, wohin die Reise geht, wenn dort größere Beträge angespart werden, um davon z.B. das nächste Jubiläum zu bestreiten: "Wenn die Gemeinde kein Geld für Rücklagen hat, sondern Kredite aufnehmen muss, kann das für die Feuerwehr nicht anders sein."

    Den zurecht kritisierten Schmuh bei den Kameradschaftskassen (schwarze Kassen, Sparbücher auf den Namen des Kassenwartes, unsaubere Buchführung) hat es in der Vergangenheit meist gegeben, wenn die tatsächlichen Verhältnisse verschleiert werden sollten, um z.B. keine Steuern zahlen zu müssen oder den Zuschuss der Gemeinde zur Weihnachtsfeier nicht zu gefährden ("ihr habt ja selbst genug Geld"). Ich befürchte, dass die Übertragung des Geldes in den Gemeindehaushalt mit allen Veröffentlichungs- und Prüfpflichten eher dazu führen wird, dass wieder mehr schwarze Kassen eingerichtet werden: Das geht mit einer heimlichen Getränkekasse für das Bier nach der Übung los, in die dann auch die Spenden für die Motorsägen-"Übungen" wandern und schnell ist alles noch viel schlimmer als heute.

    Viele Grüße von der heute sonnigen Ostsee

    Rainer

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