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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 799123 | ||
Datum | 21.11.2014 18:10 MSG-Nr: [ 799123 ] | 34287 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Wenn heute Wehren als nichtsrechtsfähige Vereine agieren, könnte man unterstellen, dass ihnen diese Rechtsform mit allen Rahmenbedingungen eben reicht. Man könnte auch vermuten, dass sie sich der möglichen Konsequenzen nicht bewusst sind. Geschrieben von Sebastian K. Damit zusammenhängend aber auch die Frage: Wieviele/welche Fälle kennt man, wo ein einzelner FA in der persönlichen finanziellen Haftung gelandet ist? Und: Will man in diesen Fällen die Gemeinde/Allgemeinheit dann die Zeche zahlen lassen? Kommt darauf an. Wenn die Jubiläumsveranstaltung wegen Unwetter ein Reinfall wird, könnte man schon als Gemeinde das Risiko übernehmen. Ich bin nach wie vor ein Fan des gemeinnützigen Fördervereins, da gibt es eine saubere Trennung der Zuständigkeiten und eine eindeutige Gesetzeslage. Wer nicht Mitglied sein will, lässt es halt. | ||||
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