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RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz799124
Datum21.11.2014 18:16      MSG-Nr: [ 799124 ]34180 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • Geschrieben von Sebastian K.Will man in diesen Fällen die Gemeinde/Allgemeinheit dann die Zeche zahlen lassen? Und in wievielen Fällen würde man versuchen, den/die FA wieder in Regress zu nehmen, weil der Umstand der zur Haftung führte dann vielleicht doch etwas zu blauäugig oder vorsätzlich war?
    Man vertraut den Feuerwehren Material im Wert von Hunderttausenden an, Einsatzleiter haben Befugnisse mit weitreichenden (auch finanziellen) Konsequenzen, da sollte man den gleichen Leuten doch auch zutrauen, eine Veranstaltung mit vernünftiger Risikoabschätzung durchzuführen. Schief gehen kann immer was, genau wie im Einsatz.

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