1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Sebastian K.Will man in diesen Fällen die Gemeinde/Allgemeinheit dann die Zeche zahlen lassen? Und in wievielen Fällen würde man versuchen, den/die FA wieder in Regress zu nehmen, weil der Umstand der zur Haftung führte dann vielleicht doch etwas zu blauäugig oder vorsätzlich war?
Man vertraut den Feuerwehren Material im Wert von Hunderttausenden an, Einsatzleiter haben Befugnisse mit weitreichenden (auch finanziellen) Konsequenzen, da sollte man den gleichen Leuten doch auch zutrauen, eine Veranstaltung mit vernünftiger Risikoabschätzung durchzuführen. Schief gehen kann immer was, genau wie im Einsatz.
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