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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Notdekon / Menschenrettung | 9 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 799136 | ||
Datum | 22.11.2014 15:06 MSG-Nr: [ 799136 ] | 4691 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter L. Dies aber nur bei Menschenrettung, Ansonsten Gams Regel. Was du beschreibst, ist Bestandteil der GAMS-Regel. Eben das "M" bzw. unter Punkt 1.5.3.4 der FwDV500 beschrieben. Geschrieben von Peter L. In wie weit ist dieses Vorgehen mit dem Risiko für den Vorgehenden Trupp Vereinbar. dazu schreibt die FwDV a.a.O.: Bei der Risikoabwägung trägt der Einsatzleiter hier eine besondere Verantwortung Diese Verantwortung kann ihm kein Forum im Vorfeld pauschal nehmen. Geschrieben von Peter L. Die Atemschützer und der Verletzte in einer Notdekon mit Wasser Gespühlt werden. Hier allerdings bin ich pauschal skeptisch: Meiner Meinung nach gehört zuerst die kontaminierte Kleidung entfernt, erst dann darf ggf. gespült werden. Begründung: Mit etwas Glück ist der Gefahrstoff (bzw. ein großer Teil davon) zunächst von der Bekleidung aufgefangen worden. Das gilt besonders für die Brandschutz-Überbekleidung. Diese Gefahr kann ich durch Ablegen der betreffenden Kleidungsstücke leicht beseitigen. Gebe ich aber unreflektiert Wasser auf die bekleidete Person, spüle ich u.U. den Gefahrstoff erst recht durch die Kleidung auf die Körperoberfläche. | ||||
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