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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntwurf neues FwG für NRW31 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW799284
Datum25.11.2014 23:25      MSG-Nr: [ 799284 ]21834 x gelesen
Infos:
  • 26.11.14 NRW bekommt modernes Brand- und Katastrophenschutzrecht

  • Hallo zusammen!

    Auf der Verbandsschiene kam heute der Hinweis, daß auf der Webseite des Innenmysteriums der Entwurf für den FSHG-Nachfolger namens BHKG (pdf) verlinkt ist.


    Ich habe jetzt nur mal kurz im kleinen Kreis drübergeschaut, dabei sind ein paar Dinge aufgefallen die ich im Folgenden ansprechen möchte.

    Der Übersichtlichkeit halber versuche ich meine Punkte in loser Ordnung in mehrere Postings aufzuteilen und beginne hier mit alten Bekannten, neuen Formalitäten usw.

    Erstmal wird der Name neu (und taugt auf Dienstplänen nicht mehr zur Verschleierung des gemeinsam zelebrierten Imageschadens *g*).

    Natürlich hat der neue Name auch einen Grund: Es soll in NRW wieder richtige Katastrophen geben.
    (Natürlich wird es die Großschadenslagen weiterhin geben, neben der Katastrophe).

    Ebenfalls 'wieder da' ist die Betriebsfeuerwehr als "Werkfeuerwehr light", die von der Gemeinde anerkannt werden kann.
    (vermutlich eine gute Chance für Sammler von Blaulichtautos mit gutem Draht zum Bürgermeister *g*)

    Wirklich neu sind Nichteinsatzpersonalmitglieder. Wowereit.
    "Einer Freiwilligen Feuerwehr können auch Personen angehören, die freiwillig und ehrenamtlich zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr nach diesem Gesetz auf andere Weise als durch die Mitwirkung im aktiven Einsatzdienst beitragen"
    Damit verbinde ich die Hoffnung, dass künftig Strukturen flexibler gestaltet werden können und auch mehr Menschen zur Mitwirkung bzw. zum Verbleib in der Feuerwehr motiviert werden können. (wobei man für letztere vermutlich heute schon allgemein den Weg wählt, eine nicht-mehr-Mitwirkung in der Einsatzabteilung einfach zu akzeptieren, wenn der Betreffende sich auf andere Weise einbringt)

    Dazu gibt es ebenfalls neu das Amt des Mannschaftssprechers auf Ebene der Züge/Gruppen, der direkt dem Wehrführer (bzw. in Städten mit BF dem Sprecher der FF) vortragen darf.

    Für die Jugendfeuerwehr im Einsatz wird eine Altersgrenze von 16 Jahren neu festgelegt (natürlich wird es auch weiterhin möglich sein, pauschal zu entscheiden die Jugendfeuerwehr überhaupt nicht zu Einsätzen heran zu ziehen). Dafür wird (nach meiner Lesart) für die JF ein Höchstalter von 18 Jahren festgeschrieben. Das finde ich etwas unglücklich. Neben der in der LVO aufgeführten (und dann demnächst hinfälligen) Möglichkeit des längeren Verbleibs in der JF aus gesundheitlichen Gründen entfällt dann auch die Möglichkeit, die Übernahme an private/schulische/berufliche Gegebenheiten zeitlich anzupassen.

    und eigentlich nicht neu, aber bisher so explizit nicht enthalten:
    "Mit dem Eintritt in die Feuerwehr entsteht für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr die Verpflichtung zur Teilnahme am Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsdienst sowie an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde."

    Sehr spannend auch: Überlandhilfe darf nur noch bei benachbarten Gemeinden direkt über die Leitstelle angefordert werden, in allen anderen Fällen muss erst die Bezirksregierung zustimmen?! Ich denke, das wird nicht nur Zustimmung finden.

    und last not least: ein eigener Paragraph für den Rhein, hört hört! ;-)

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