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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Def. Katastrophe, war: Entwurf neues FwG für NRW | 4 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 799357 | ||
Datum | 27.11.2014 10:44 MSG-Nr: [ 799357 ] | 3938 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Geschrieben von Ulrich C."Ich kenne da bisher nur andere Definitionen zur Katastrophe..." nach nochmaliger Prüfung offenbar schon... Bayern: ähnlich BaWü: ähnlich Hessen: ähnlich aber zusätzlich die KatS-Einheiten http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/312-12-hbkg/paragraphen/para24.htm Niedersachsen: ähnlich... usw. Ich hab aus der Uni (und in der Folgeausbildung) für den Begriff der Katastrophe aber mal was ganz anderes gelernt... Sinngemäß, eine Katastrophe ist es dann, wenn die örtlichen Möglichkeiten und Fähigkeiten überschritten sind und man Hilfe von außen braucht... Aber wie ich gerade lernen musste, scheint man das in der Legislative komplett auf "einheitliche Leitung" umgestellt zu haben... Das wäre in NRW dann aber fast jeder größere Einsatz, spätestens aber ab Einsatz "Krisenstab" (früher SAE)..., oder wie soll man das sonst verstehen? Eine "KatS-Leitung" (KSL) gibts ja schon lang nicht mehr... Interessant in dem Zusammenhang, ich hab weder in der DIN 13050 noch in der DIN 14011 auf die Schnelle den Begriff "Katastrophe" noch gefunden, der war doch aber früher dort enthalten, oder? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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