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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entwurf neues FwG für NRW | 31 Beiträge | ||
Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 799364 | ||
Datum | 27.11.2014 13:01 MSG-Nr: [ 799364 ] | 10954 x gelesen | ||
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Interessant aus Sicht eines Rheinland-Pfälzer ist, dass der Wehrführer-/Leiter nach Absatz 1, §10 nicht gewählt wird. Was ja aber im alten Gesetz auch schon so war. Von der Lesbarkeit des Absatzes mal ganz zu schweigen. Diese wurde leider der politischen Gleichstellung des Kreisbrandmeister und der Kreisbrandmeisterin, der Bürgermeisterin und dem Bürgermeister, der Wehrleiterin und dem Wehrleiter und der stellvertretenden Wehrführerin und dem stellvertretendem Wehrführer geopfert. Aber warum gibt es dann nur Ehrenbeamte und keine Ehrenbeamtinnen? ;-) Grüße Jan | ||||
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