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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntwurf neues FwG für NRW31 Beiträge
AutorJan 8K., Magdeburg / ST799386
Datum27.11.2014 19:50      MSG-Nr: [ 799386 ]10954 x gelesen
Infos:
  • 26.11.14 NRW bekommt modernes Brand- und Katastrophenschutzrecht

  • Hallo Zusammen,

    Das steht zwar auch so im aktuellen FSHG, aber:

    §21 Absatz 2
    "Gemeinden veranlassen die Einrichtung des Notrufs 112 und gewährleisten die Alarmierung der Einsatzkräfte. Der Notruf 112 ist auf die Leitstelle aufzuschalten. Die Aufschaltung des Notrufs 112 auf ständig besetzte Feuerwachen von mittleren und großen kreisangehörigen Städten ist zulässig, wenn diese die Aufgaben einer Rettungswache wahrnehmen. [...]"

    Gibt es in NRW mittlere kreisangehörige Städte (ab 25.000 EW bis 60.000 EW) die ihre 112 selbst annehmen?

    Man verzeihe mir mein Unwissen, aber warum steht das da so explizit drin?

    (Oder anders gefragt: Wenn dann der Großteil der Städte ihre eigene "112-Leitstelle" haben würde, ist dann die Kreisleitstelle nur noch zur Bearbeitung von Großschadenslagen zuständig?)


    Gruß,

    Jan

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