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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | trotz BMA: Eine Person verstirbt an der Einsatzstelle :-( | 11 Beiträge | ||
Autor | Mark8 K.8, Jagel / Schleswig-Holstein | 799692 | ||
Datum | 04.12.2014 11:24 MSG-Nr: [ 799692 ] | 4564 x gelesen | ||
Moin in die Runde, bezüglich der Wohn und Pflegeheime kann man da schon eher von Glück sagen, dass verhältnismäßig wenig passiert. Bei einer Brandschutzunterweisung im letzten Jahr in einer Einrichtung mit ca. 95 Betten (im Nachbarort) habe ich nur die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen. Auf mehreren Etagen sind hier viele demente und bettlägerige Patienten untergebracht. Die bettlägerigen in den oberen Etagen. Bei einer normalen Nachtwache sind 2 Pflegekräfte im Haus. Wie allerdings bei einem Feuer in der Nacht eine Alarmierung der Feuerwehr mit gleichzeitiger Bekämpfung des Entstehungsbrandes sowie einer (zumindest horizontaler) Evakuierung abgearbeitet werden soll ist mir absolut schleierhaft. Ich habe den Einrichtungsleiter auf die Mängel aufmerksam gemacht und den zuständigen Wehrführer meine Bedenken gemeldet. Wie mir schein, ist das in Pflegeheimen eher die Regel den die Ausnahme. Oder liege ich da mit meiner Vermutung falsch? Mich wundert, dass die zuständigen Behörden/Stellen dies genehmigen bzw. dulden. Mit kameradschaftlichen Gruß Mark | ||||
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