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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | trotz BMA: Eine Person verstirbt an der Einsatzstelle :-( | 11 Beiträge | ||
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 799707 | ||
Datum | 04.12.2014 20:34 MSG-Nr: [ 799707 ] | 3356 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Mark K. Bei einer normalen Nachtwache sind 2 Pflegekräfte im Haus...... und Wie mir schein, ist das in Pflegeheimen eher die Regel den die Ausnahme Ja, aus meiner beruflichen Tätigkeit als Pflegesatzverhandler eines örtlichen Sozialhilfeträgers kann ich bestätigen, dass in aller Regel nur ca. zwei Personen als Nachtwache anwesend sind. Viel mehr als eine qualifizierte Rückmeldung zusätzlich zum Einlaufen der BMA und ggfs. eine Entstehungsbrandbekämpfung sowie in Sicherheit bringen von wenigen direkt gefährdeten Bewohnern darf man in Altenpflegeheimen zwischen 21 Uhr und 6 Uhr nicht erwarten. Das ist Standard. Mehr Nachtwachen werden nicht über die Pflegesätze refinanziert. In Kleinsteinrichtungen bis ca. 50 Pflegeplätze wird sogar i.d.R. nur eine Nachtwache anwesend sein. In großen Häusern ab ca. 150 bis 200 Pflegeplätze aufwärts können es mal drei bis vier sein. Bei Heimen mit mehreren Gebäudeteilen je Baukörper mindestens eine Person. Mit dem Brandschutz bei Nacht hat das auch schlicht nichts zu tun, das dient alles nur der pflegerischen Versorgung bei Nacht. Hoffe, geholfen zu haben. Viele Grüße, Sven | ||||
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