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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKnöllchen für Feuerwehr: Zu schnell zum Einsatz - Gemeinde kassiert ab35 Beiträge
AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen800039
Datum10.12.2014 15:06      MSG-Nr: [ 800039 ]16600 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.
Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
haben an Einsätzen und an angeordneten oder genehmigten Übungen und
Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen und Weisungen vorgesetzter Personen nachzukommen


Das dürfte wohl in jedem Gesetz stehen, also nicht nur auf Hessen bezogen!

Es gibt sogar ein älteres Urteil vom OLG Frankurt welches keine Sonderrechte einräumt, zur Not Google oder die Forumssuche fragen.

Gruß
Uwe

Glaube nicht, es muss so sein, weil es so ist und immer so war. Unmöglichkeiten sind Ausflüchte steriler Gehirne. Schaffe Möglichkeiten.
Hedwig Dohm

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