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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Knöllchen für Feuerwehr: Zu schnell zum Einsatz - Gemeinde kassiert ab | 35 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Nordheim / Hessen | 800039 | ||
Datum | 10.12.2014 15:06 MSG-Nr: [ 800039 ] | 16600 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Das dürfte wohl in jedem Gesetz stehen, also nicht nur auf Hessen bezogen! Es gibt sogar ein älteres Urteil vom OLG Frankurt welches keine Sonderrechte einräumt, zur Not Google oder die Forumssuche fragen. Gruß Uwe Glaube nicht, es muss so sein, weil es so ist und immer so war. Unmöglichkeiten sind Ausflüchte steriler Gehirne. Schaffe Möglichkeiten. Hedwig Dohm | ||||
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