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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Haltegurt und Leine im Brandeinsatz | 10 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 800042 | ||
Datum | 10.12.2014 15:58 MSG-Nr: [ 800042 ] | 4462 x gelesen | ||
Geschrieben von Detlef M. a) Welche Feuerwehren haben den Fw-Haltegurt und die Fw-Leine nur noch als Pool-Lösung auf den Fahrzeugen für den nötigen Einsatz beim Rückhalten bzw. zur Sicherung im Korb der DL und nicht mehr als Standardausrüstung für jeden AGT beim Brand in Wohngebäuden?Wir. Geschrieben von Detlef M. b) Wie wurde die rechtliche Betrachtung durchgeführt um das festzuschreiben? Gab es eine umfassende Gefährdungsbeurteilung? Hintergrund dieser Frage ist eine mögliche Klage eines FM(SB) der nach einem Unfall im Brandeinsatz sagen könnte "wenn ich den Gurt gehabt hätte wäre ich rettbar gewesen" so absurd diese Annahme auch ist. In RLP ist die Vorhaltung von Haltegurten landesrechtlich geregelt. In der Anlage 2 (Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen) zur Feuerwehrverordnung ist der Punkt "Ausrüstung mit Feuerwehr-Haltegurten" wie folgt enthalten: Auf den Fahrzeugen sind Feuerwehr-Haltegurte in der Anzahl bereitzuhalten, die der Hälfte der gerätebezogenen Mannschaftsstärke entspricht. Gerätebezogene Mannschaftsstärke ist die Personalstärke, die erforderlich ist, um alle fahrbaren Geräte (Löschfahrzeuge, GW-TS, TSA, SW, RW, HRF) zu gleicher Zeit ordnungsgemäß einsetzen zu können. Ausgenommen sind solche Fahrzeuge, die nur alternativ eingesetzt werden können; hier ist nur das Gerät in Ansatz zu bringen, das die größere Personalstärke erfordert. Das war in der Version von 1975 schon so, der damalige "Feuerwehr-Sicherheitsgurt" gehörte nicht zu der persönlichen Schutzausrüstung, sondern musste in der Anzahl damals der (vollen) gerätebezogenen Mannschaftsstärke entsprechen. Wie damals auch die "Fangleine in Tragbeutel". Bereits in der 91er FwVO wurde diese Anforderung dann für die Gurte auf die halbe gerätebezogene Mannschaftsstärke gekürzt, so wie es heute auch der Fall ist. Zu der Anzahl bzw. Zuordnung der Leinen gibt es seitdem keine Vorgabe mehr (auf dieser Ebene). Halte ich aber auch für entbehrlich, da die Fahrzeugnormen entsprechende Aussagen treffen. Geschrieben von Detlef M. c) Welche Alternativmaßnahmen Anleiterbereitschaft mit DL/tragb Leitern und in welchem Umfang werden als Redundanz zu den o.g. Gerätschaften genutzt?Einzelfallentscheidung des EL (bzw. der GF). Anleiterbereitschaft ist hier kein Fremdwort und wird je nach Örtlichkeit mit DLK (die unabhängig vom Geschoss und Brandgröße bei jeder Brandmeldung in Gebäuden dabei ist) oder eben tragbaren Leitern regelmäßig durchgeführt und auch geschult. Ein Konzept oder eine Anweisung dazu gibt es nicht, wie auch zu den Gurten. Bei der Ausstattung der Fahrzeuge (und den regelmäßigen Ersatzbeschaffungen wg. Alters) wird seitens der Beschaffer/Gerätewarte drauf geachtet, dass eine gewisse Größenvielfalt vorhanden ist. Das so ein Gurt aber mal an einem FM landet, ist hier die absolute Ausnahme. Mir fällt eine Ortswehr ein, die mal mit Abseilübungen damit aufgefallen ist. Eigentlich warten wir auf den Tag, an dem wir einen Gurt aussondern müssen, der in seinem Leben nie getragen wurde. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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