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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKnöllchen für Feuerwehr: Zu schnell zum Einsatz - Gemeinde kassiert ab35 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP800063
Datum10.12.2014 18:53      MSG-Nr: [ 800063 ]15019 x gelesen

Mit dem Hintergrund für einen (möglichen) Denkzettel meinte ich nicht das Vorliegen irgendeiner Dienstanweisung, sondern das die Kameraden möglicherweise schon wehrintern einen Ruf wegen einer Fahrweise weghaben, die mit keinem Sonderrecht der Welt mehr in Einklang zu bringen wäre. Heißdüsenphänomene eben wenn man so will. Und das man dann möglicherweise auf die Idee kommt, wenn es sie denn mal erwischt hat, auch wenns jetzt nur ne Lapalie ist, lässt mans dann auch laufen.

Denn das die Führung dort die Ansicht der Verwaltung einfach übernimmt, ist entweder auch traurig, oder hat irgendeinen Grund. Und das zwei Fälle von dreien beschrieben werden, von dem dritten weiß man aber nicht ob der überhaupt was erhalten hat...

Ich erinnere mich da auch an den Fall aus Ludwigshafen, der hier kürzlich thematisiert wurde. Bei einer Nachalarmierung aus Ludwigshafen nach Speyer, nachdem man vorher noch den Firmenwagen weggebracht hat... Irgendwann ist halt auch mal das Sonderrecht nach StVO bzw. dessen Rechtfertigung für einzelne Feuerwehrleute auf der Anfahrt zum Gerätehaus am Ende. Und wenn man dann mal ein Blitzerfoto bekommt, was alleine ja noch gar nichts darüber aussagt, obs Sonderrecht rechtfertigt war oder nicht, und es kann sowohl verwaltungsintern als auch wehrintern nicht anders gelöst werden, als durch Medien und Regierungspräsidium, dann muss da einfach irgendwas anderes noch dran faul sein.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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