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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKnöllchen für Feuerwehr: Zu schnell zum Einsatz - Gemeinde kassiert ab35 Beiträge
AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB800080
Datum10.12.2014 22:42      MSG-Nr: [ 800080 ]14747 x gelesen

Geschrieben von ---Uwe Stegemann--- Nun möge der Fall eintreten, dass ich auf dem Weg zu einem Einsatz mit 9km/h zu viel unterwegs bin. Die Geschwindigkeit möge dokumentiert worden sein und ein Bußgeldbescheid vor mir liegen. Ich lege mit der Aussage "Einsatz, dringend" Widerspruch ein. Nun muss ich davon ausgehen, dass die Behörde meinen Widerspruch prüft und meinem Dienststellenleiter eine Anfrage schickt, ob 1. er mich überhaupt kennt und ob 2. die Behauptung "Einsatz, dringend" richtig ist.

Der Dienststellenleiter kann nun 1. gar nicht reagieren, er kann 2. die anfragende Behörde über die interne Anweisung informieren und alternativ oder zusätzlich 3. die Richtigkeit der Aussage "Einsatz, dringend" bestätigen.

Nun die Frage: Was könnte die Ordnungsbehörde mit meinem Widerspruch anstellen, wenn mein Dienststellenleiter auf die Anweisung zur Nichtnutzung des §35 StVO als Kopie vorbeischickt und sich zu meiner Person in diplomatisches Schweigen hüllt? Wäre der Dienststellenleiter überhaupt verpflichtet zu reagieren?


soweit so gut, Und nun sagt die Ordnungsbehörde entweder
4. Ja wenn der Dienststellenleiter sagt "Einsatz dringend", der arme THWler braucht nicht zahlen?
oder
die Ordnungsbehörde sagt
5. Ja wenn der Dienststellenleiter sagt "Einsatz dringend, aber der böse Bub darf laut Dienstvorschrift 0815 trotzdem nicht so schnell fahren" muss er zahlen
oder
die Ordnungsbehörde sagt
6. Ja wenn der Dienststellenleiter sagt "Einsatz dringend" ist uns doch die interne Dienstvorschrift des THW egal und der arme Junge braucht nicht zahlen?

ne menge denkbare Wenns? aus meiner bescheidenen Sichtweise heraus, oder?

Liebe Grüße, Mario

www.feuerwehrkleinmachnow.de.
www.berliner-feuerwehr.de
www.drf-luftrettung.de

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