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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKnöllchen für Feuerwehr: Zu schnell zum Einsatz - Gemeinde kassiert ab35 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW800088
Datum11.12.2014 07:33      MSG-Nr: [ 800088 ]14396 x gelesen

Geschrieben von Mario L.Die Bußgeldstelle möchte sich hier nicht festlegen und lässt den Fall einfach verjähren.

....und dann kommt das Rechnungsprüfungsamt und bemängelt, dass bei OWi-Verfahren gegen Kraftfahrer von Feuerwehr und Polizei das Verfahren regelmäßig in die Verjährung läuft. Dann ist die Bußgeldstelle im Zugzwang. Wenn die dann weiterhin nicht entscheiden will, bleibt nur das Herbeiführen einer gerichtlichen Entscheidung in jedem Einzelfall :-(

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