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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 800362 | ||
Datum | 16.12.2014 10:53 MSG-Nr: [ 800362 ] | 33562 x gelesen | ||
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Moin, "... und was ist wirklich wahr ..." : ich finde es sehr mutig, wenn der Landesfeuerwehrverband bei einer (umstrittenen) Rechtsposition hier von der "Wahrheit" spricht. Tatsache ist, dass die vom LFV vertretene "wahre" Position (die offenbar aus dem Innenministerium stammt) im Widerspruch steht zu einem aktuellen höchstrichterlichen Urteil des Bundesfinanzhofes und die einschlägigen Kommentatoren zum schl.-holst. Kommunalrecht sich hier überhaupt nicht einig sind. Als bekennender Nichtjurist will ich hier niemandem die Kompetenz absprechen, aber ich habe bis heute keine konsistente und überzeugende Argumentation gelesen, warum die Einstufung der FF als nicht-rechtsfähiger Verein (bei der Durchführung von Veranstaltungen und der Führung der Kameradschaftskasse) "unwahr" sein sollte. In solchen Zweifelsfällen neige ich immer zur pragmatischen Sichtweise: Von den Banken, den Ordnungsämtern (bei der Genehmigung von Veranstaltungen, Tombolas usw.) und den Finanzämtern werden die FF mit ihren Kameradschaftskassen als nicht-rechtsfähige Vereine behandelt, ohne dass diese Einrichtungen hiermit Probleme hätten. Warum will ausgerechnet der LFV dieses jetzt ändern? Ich wünsche den Funktionären viel Freude und Erfüllung bei der Aufgabe, gegenüber 1.371 Freiwilligen Feuerwehren in 1.151 selbständigen Gemeinden mit 145 hauptamtlichen Kommunalverwaltungen eine andere Rechtsauffassung zum Status der FF durchzusetzen. Viele Grüße von der grauen Ostsee Rainer | ||||
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