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Grundgesetz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaRauchmelder: Einbau durch Firma vs Eigeneinbau    # 28 Beiträge
AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen800459
Datum17.12.2014 11:25      MSG-Nr: [ 800459 ]8250 x gelesen

moin ,

dann mal ein Schwank aus meiner letzten Hauseigentümersitzung:

Der Verwalter brachte einen Herren mit, der sich als Fachkundiger ausgab und allen Ernstes erklärte, man mache sich strafbar, wenn man am 1.1.2015 keine Melder im Haus habe. Und nur durch Fachkundige installierte und mit einem Wartungsvertrag nachgewiesene Wartung könne einen vor einer eventuellen Strafverfolgung schützen.
ICh habe ihn gefragt, wie er die Fachkunde erworben habe, war spannend, als er mir erklärte, an einem Wochenendkurs diese Befähigung erlangt zu haben. Meine Nachfrage, wie er auf das dünne Brett käme, dass das ein Straftatbestand sei, verwies er auf die DIN. Da kann ich eigentlich nur lachen, wenn das nicht so traurig wäre, wie Firmen Angst schüren und so Verträge rausholen.
Was passiert, wenn solche Haustüraktionen bei alten Leuten laufen, wie viele unterschreiben aus Angst etwas falsch zu machen?
Hier ist es an den Feuerwehren, den Bürger mit Verstand klar zu machen, dass es GUT ist RWM zu haben, dass damit aber nicht - MIete von RWM zu 10 Euro im Jahr über 10 Jahre und 10 Euro Wartungsgebühr im QUartal da könnt ich kotzen - ein abkassieren von über 500 Euro in 10 Jahren für EINEN Melder zu verstehen ist.
Den Baumarkt melder für 19,99 anständig angebracht und monatlich einmal den Testknopfgedrückt, dass man merkt, er geht, ok. Ich nerve meine Nachbarn einmal im Monat mit 5 Tests. Das kriegen die immer schön mit, weil ich das abends um 19 Uhr mache. Denn die sollen im Fall der Fälle auch hören, dass das Ding losgeht.
Die HBO sagt klar, dass der Vermieter die RWM installieren muss und der MIETER die VERANTWORTUNG der Funktionsfähigkeit hat. Damit ist nichts mit Haftung an den Vermieter weitergeben. Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Mieter Scheiß baut und das immer schön auf den Vermieter abschiebt. Der Mieter ist für sein Wohnverhalten selbst verantwortlich und wenn er sich nicht an die Vorgabenhält, kann ich nicht andere dafür verantwortlich machen. Im GG steht was von Unverletzlichkeit der Wohnung; da geht es los, was der Vermieter darf: so einfach in die Wohnung ist nicht.... und jetzt mit Wartung RWM versuchen, sich da EIntritt zu verschaffen. wird bestimmt interessante Arbeitsaufträge für Anwälte geben. Prima, dann haben wir die nächsten Bedenkenträger auch wieder beschäftigt.

Und nur zur Erinnerung - siehe oben - : das war ein 25 Minutenbeitrag einer Hauseigentümerversammlung. Und zum Abschluß habe ich dem "Fachkundigen" gesagt was ich mache und ihn gebeten, schnellstens die Veranstaltung zu verlassen, bevor ich mir seinen Namen und seine Firma merke und meine Kollegen sich in den nächsten Tagen mit ihm beschäftigen. Er hat dann schnell gepackt .....

Hier werden gute Ideen zum Schutze des Bürgers - wie anscheinend immer öfter üblich - zum Kasse machen genutzt. und Das sollte wir im Sinne unserer Sache, den Bürger zu schützen nicht noch unterstützen sondern richtig aufklären, was jeder zu tun hat, um seine Familie in Sicherheit zu haben.

einen schönen Tag

Ralf Leistner
(Matthes : nix gegen dich)

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