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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaZulassung Säbelsäge52 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen800512
Datum17.12.2014 20:44      MSG-Nr: [ 800512 ]15790 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Peter L.
Ich hatte im Zusammenhang mit der Beschaffung einer Säbelsäge und der Bemerkung von hwk mit dem Fachhandel eigentlich etwas anderes im Sinn.
Ja Peterle, da hast Du ganz schön was angerichtet...;-)
Und jetzt muß ich mich verteidigen! Hätte ich lieber bei´nem Bier gemacht...
Der Fachhandel ist m.M. der Einzige für Alle problemlose Zugang zu einer umfänglichen Beratung. Natürlich versucht mancher Markenvertreter auch den Fachhändler zu "verbiegen" aber es gibt auch weiter ehrliche Typen. So kann man über Reklamationen, Garantieanständen und weitere "Feedbacks" schon besser ein Bild machen, ob es für unsere Anwendung relevant ist. Man erfährt evtl. was über "Features" von denen man noch gar nichts wusste. Und zur Krönung kann man sogar mal ein Leihgerät testen ob es das macht, was man sich vorstellt.

Und jetzt breche ich eine Lanze für Pascal: Wir leben aber in einem System, wo Moral ganz unten steht (haben wir bei Ackermann und Co, "Bankenrettung" usw. dazugelernt und selbst der neue Papst knirscht mit den Zähnen) und Raffen, Clever sein bei geilen Geiz die Welt bestimmt (damit man nicht "blöd" ist). Damit sägt der "kleine Mann" zwar an dem Ast auf dem er selber sitzt, aber was macht das schon wenn man rechtzeitig einen Ast höher sitzt?
Also der Fachhändler berät kostenlos und der Kunde kauft dann kostengünstig dort wo Beratung nicht inklusive ist. Wie das ausgehen wird, muss man nicht erklären.

Auch ansonsten gebe ich Pascal in der Diskussion hier mehr Recht, als den Anderen:
CE ist kein Prüfzeichen!
CE ist eine Selbsterklärung harmonisierte Vorschriften der EU einzuhalten. In der Bedienungsanleitung (BA) haben dann (hoffentlich) autorisierte Personen unterschrieben und mit der Angabe einer Adresse ist man zumindest mal in der Lage seine Fragen loszuwerden. Sind diese nicht oder schwammig vorhanden, wird man sicher wenig Erfolg prophezeien können. Es gilt immer das nationale Recht des Produzenten, was es selbst bei unseren besten Freunden in den USA (ohne Kapital) nicht gerade einfacher macht.

Für den Vorschlag, das ein in GB gekauftes und CE-Deklariertes Gerät doch in D funktionieren muß, kann ich nur enttäuschen. Schon den Stecker wird man kaum in deutsche Steckdosen prügeln können. Ja Stecker sind (noch) nicht harmonisiert. D hält seinen (Reichs-)Schukostecker immer noch für gut (übrigens der einzige in der EU, der keine Verpolungssicherheit L<->N ermöglicht). Auch bei der Spannung haben die Britten noch eine Übergangsfrist für ihre 240VAC die 230V hier kommen ja auch aus der H...

Profilierte E-Werkzeughersteller lassen ihre Produkte richtig Gutheißen. Das kann jede dafür zertifizierte Prüfstelle tun. Für die EU gilt hier die Erleichterung, dass eine Gutheißung in dieser (egal ob DEMKO (DK), NEMKO (N), KEMA (NL), TÜV (D) usw. usf.) anerkannt wird. Exportiert man darüber, kann der Importeur das Anerkennen oder eine nationale Zulassung fordern (zwingend: USA/CAN, aber auch schon bei CH erlebt).
Und diese Gutheißungen sind nicht wie hier behauptet einmalige Prüfungen einer Vorserie o.s.ä. Es werden alle Vorschriften durchgegangen (deshalb zweifele ich manchmal ob die CE-Unterzeichner überhaupt wissen, was sie da machen?). Und das ist Umfangreicher als mancher denkt. Materialien, die z.B. isolierend wirken müssen, müssen eine Glühdornprüfung, eine Hammerschlagprüfung und einer Kriechstromprüfung unterzogen werden. Natürlich auch die eigentlichen Wicklungen (Drahtisolierung, Imprägnierung, Nutenisolation) müssen den thermischen Anforderungen und der (Hoch-)Spannungsfestigkeit genügen. Dazu wird der Fertigungsprozess begutachtet, also wie sicher sind Schlussprüfungen, damit kein Erzeugnis mit sicherheitsrelevanten Mängeln durchgeht. Und ja, das wird sogar wiederholt! Das technische Änderungen angezeigt und vorgestellt werden müssen, sollte sich damit hier zu erklären erübrigen!

Noch mal zur BA: Natürlich muss diese in einer dem Nutzer verständlichen Sprache vorliegen. Hab gerade mal gewühlt und eine Uni-BA für einen GBH 4-32 DFR gefunden, die nicht weniger als 29! Sprachen aufweist. Natürlich die CE-Erklärung jedes Mal inklusive. Für mich sind das 96% Papierverschwendung, aber wer weltweit agieren will

Da war noch die Frage, ob M. ein Erzeugnis beim Service einbehalten und vernichten kann? Natürlich, wenn M. der Meinung ist, das es sich um ein Plagiat handelt. Namen sind geschützt und Nachahmer gibt es. Das ist so, als wenn Du im guten Glauben einen gestohlenen Audi erwirbst. Den wirst du ohne Entschädigung los. Kannst dich ja an den Hehler wenden...;-)

Allerdings kann man Namen auch kaufen: Die AEG (Aus Erfahrung Gut) ist heute ein Bestandteil der TTI-Group in PRC. Im Übrigen sollte man die Chinesen nicht unterschätzen. Die haben solche technologischen Fortschritte gemacht, das es mir eher Angst wird, mit der deutschen Überheblichkeit...

Ja zu den Akku-Adaptern: An sich eine gute Idee, wenn der Akku gerade mal doch nicht reicht. Aber einen Normvorgriff sehe ich da nicht, da es wohl schwierig sein wird, darüber 1000W Input zu liefern (wird auch der Motor nicht vertragen). Es bleibt also max. ein Kurzzeitbetrieb.
Angenommen 90% Wirkungsgrad: nimm mal eine 100W-Birne in die Hand und sage, wenn es dir zu heiß wird

Soviel wollte ich eigentlich gar nicht schreiben, könnte, könnte aber

mkg hwk

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