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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Asbest-Gefahr nach Feuer im Yacht-Hafen Großbrand in Roermond | 19 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 800513 | ||
Datum | 17.12.2014 20:45 MSG-Nr: [ 800513 ] | 7823 x gelesen | ||
Geschrieben von Hans Christian S. Hat jemand Konzepte um z.B. Einsatzkräfte im Umfeld von abgebrannten Scheunen, Schuppen, Garagen, ... mit z.B. alten Zementfaserdächern zu schützen oder sogar einen C-Einsatz daraus zu machen? Aufgrund der Risiken durch Asbest wäre das schon nicht ganz doof. Auszug aus http://einsatzleiterhandbuch.org/ 3 Asbest 3-Asb Allgemeines Bei Sanierungsarbeiten aber auch bei Brandeinsätzen an asbestbelasteten Gebäuden kann es zur Freisetzung von Asbestfasern kommen. Asbest findet man in Dämm- und Dichtmaterial von Häusern, technischen Einrichtungen wie z. B. Elektronachtspeicheröfen, Wasser- und Abflussleitungen, Luftschächten, Feuerschutzbeschichtungen und Fußböden sowie als Dacheindeckung. Asbestfasern sind aufgrund ihrer geringen Größe lungengängig und können Asbestose bzw. Lungenkrebs verursachen Baustellen, an denen eine Asbestentsorgung durchgeführt wird, sind von der Umgebung hermetisch abgeriegelt und von außen gekennzeichnet. Gemäß TRGS 519 muss sich vor Ort eine Betriebsanweisung befinden, die Details zu den dort vorhandenen Risiken und Schutzmaßnahmen beinhaltet. I.d.R. werden Personal und Materialschleusen vorgehalten. Diese Schleu¬sen sollten dann auch von der Feuerwehr verwendet werden. Baustellen werden i.d.R. mit Unterdruck betrieben Eine Kontamination mit Asbest in der Umgebungsluft oder auf Perso¬nal und Geräten ist mit dem Auge nicht zu erkennen. Dieses bedeutet aber nicht, dass sie nicht vorhanden ist! Im gesamten Bereich der Asbestentsorgung sind Körperschutzanzüge Form 2, Helm, Handschuhe und Pressluftatmer ständig zu tragen. Dieses gilt auch für Einsätze, bei denen nicht zur Brandbekämpfung vorgegangen wird. Ist derartige PSA nicht verfügbar, so kann für Akuteinsätze auch auf vor Ort verfügbare PSA (z.B. Einmalschutzkleidung, Atemschutz) zurück gegriffen werden. Beachten Sie aber, dass diese PSA für die Brandbekämpfung nicht geeignet ist! Maßnahmen Verhalten im Brand- und Hilfeleistungseinsatz Neben den allgemeinen Grundsätzen, die für eine Brandbekämpfung gelten, ist innerhalb von Asbestbaustellen darauf zu achten, dass der räumliche Abschluss der Baustelle erhalten bleibt. Es ist unbedingt zu verhindern, dass Asbestfasern den abgeschlossenen Bereich verlassen! Schlauchleitungen durch Ausgleichsklappe innerhalb der Materialschleuse führen. Wenn es möglich ist, sollten Wandhydranten oder baustelleneigene Schlauchleitungen verwendet werden. Brandschutt im Gebäude ablöschen und dort belassen. Dies gilt auch für sonstige Teile aus dem Objekt bzw. verwendete Einmalausrüstung. Entrauchung des Gebäudes nur über Absauganlage mit Filter, keine Fenster oder Türen öffnen (gilt nicht bei Menschenrettung). Absauganlage nur abschalten, wenn sich das Feuer in der Nähe des Abluftfilters befindet. Alle kontaminierten Gegenstände müssen im Asbestbereich verbleiben, um eine Verschleppung von Asbestfasern zu vermeiden. Ist keine sofortige => 3-DEKONTAMINATION möglich, verbleiben alle Gegenstände an der Einsatzstelle (Schutzkleidung, Schläuche, Geräte etc.). Je nach Bedingungen und bereits getroffenen Schutzmaßnahmen sollten Bereiche bzw. Bauteile, bei denen der Verdacht auf Asbestkontamination besteht, in Akutsituationen feucht gehalten werden, um Staubemissionen zu vermeiden. Verhalten bei Rettungsdiensteinsätzen Grundsätzlich Verhalten wie im Brandfall. Leicht verletzte Personen sollten an der Personalschleuse dem Rettungsdienst übergeben werden, so dass das Rettungsdienstpersonal nicht in den kontaminierten Bereich gelangt. Der Verletzte ist nach Möglichkeit vor oder in der Personalschleuse der Kleidung zu entledigen. Falls Rettungsdienstpersonal innerhalb des kontaminierten Bereiches tätig wird und kein anderes Material zur Verfügung steht: o Vor dem Betreten der Baustelle Einweganzüge und Atemschutz ver- wenden; beides wird i.d.R. an der Baustelle vorgehalten. o Zweiten RTW für den Transport ins Krankenhaus nachalarmieren. o Erstversorgung im Asbestbereich durchführen. o Übergabe des Patienten an der Personalschleuse an zweiten RTW. o Die Krankentrage sorgfältig mit Einwegmaterial abdecken. Information an das Krankenhaus, dass eine Person aus einem Asbestbereich eingeliefert wird. o Einwegmaterial (Laken, Decken, Handschuhe) in einen Beutel verstauen und zur Entsorgung an der Baustelle zurücklassen. Ist der Einsatz des Rettungsdienstes so dringlich, dass ein Einweganzug nicht angezogen werden kann, so ist die Rettungsdienstkleidung in Verbindung mit Einweghandschuhen und Atemschutz zu tragen. Benachrichtigen Hinweis: Sollte an einer Einsatzstelle im Nachhinein bekannt werden, dass es sich um eine asbestbelastetes Objekt handelt (z. B. Brandeinsatz an einem Objekt mit entsprechenden Bauelementen), so sind alle am Einsatz beteiligten Organisationen und Personen zu informieren. Dadurch können noch sinnvolle und umsetzbare (Reinigungs-)Maßnahmen organisiert und abgestimmt werden. Polizei Rettungsdienst Bei Gebäuden: Besitzer, Eigentümer, Träger Entsorgungsfirma Staatliches Amt für Arbeitsschutz Staatliches Amt für Umweltschutz Umweltamt Evtl. Gesundheitsamt Literaturhinweise: - Ausschuss für Gefahrstoffe: TRGS 519: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, 2007 - FwDV 500 - http://de.wikipedia.org/wiki/Asbest Autoren: Cimolino/Lembeck/Tremmel ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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