alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikSonstiges zurück
ThemaHaftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge26 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg801545
Datum03.01.2015 14:58      MSG-Nr: [ 801545 ]8297 x gelesen

Hallo Christian,

Geschrieben von Christian H.Kettensäge der FF
- Scharf, getankt, Schnittschutz usw. vorhanden und Geprüft.
- Bei defekt kauft die Kommune ne neue bzw. reparatur
Ist das immer Sicher?

Geschrieben von Christian H.Kettensäge privat
- scharf?, getankt?, genug Sprit?, Schnittschutz i.O.?
Ich gehe davon aus wenn jemand so ein Gerät häufig nutzt, wird es auch entsprechend gepflegt.

Geschrieben von Christian H.Wer hält den Kopf hin, wem Einsatz ne private benutzt wird und etwas passiert? Bei der Untersuchung wird festgestellt, daß ein Vorschaden da war.Wer hält den Kopf hin wen Fremdgerät zur Einsatzstelle beordert wird und sich nach einem Unfall ein Defekt herausstellt?
Ich Vermute, die Juristen sagen: "Es kommt darauf an!"
- Wuste der Besitzer davon und hat nichts gesagt?
- War der Mangel für die Verantwortliche Führungskraft erkennbar und hat den Einsatz zugelassen?

Wenn wir dieses Risiko nicht eingehen wollen, müssen wir alle möglichen Geräte die eventuell benötigt werden selbst vorhalten. Ich glaube dann wird Feuerwehr unbezahlbar.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.113


Haftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt