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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Behandlungsplätze -wie läuft es wirklich | 51 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 802549 | ||
Datum | 20.01.2015 16:31 MSG-Nr: [ 802549 ] | 18819 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael R. Also der EL der FW Hannover unterwirft alle am Einsatz beteiligten ? Aber selbstredend, wenn die örtliche Zuständigkeit gegeben ist Nur, damit hier keine Wissensdefizite aufkommen: der "SOG" regelt die sachliche und die örtliche Zuständigkeit. Da die Berufsfwleute auch Vollzugsbeamte sind haben sie polizeiliche Kompetenzen nach der Vollzugsbeamtenverordnung Ich bin offen gestanden etwas verwirrt ob Deines Einwands, wer außer dem EL soll das sonst sein?? Geschrieben von Michael R. Die Bundeswehr kommt im Rahmen des GG zum Einsatz. Je nach Lage sprechen wir dann vom Zusammenarbeiten bzw. Zusammenwirken. Das ist ja nun wirklich mal - ich sage es höflich - völlig daneben. Bei einem zivilen Schadensereignis - dafür das GG zu bemühen ist etwas gewagt! - wird die BuWe auf Anfrage der zivilen Verwaltung, wer auch immer - in Amtshilfe tätig . Ohne diese Anfrage hat sie von sich aus da gar nichts zu suchen Geschrieben von Michael R. selbstredend Also, ich bin immer noch höflich und sachlich: Dein Selbstvertrauen ist beeindruckend. ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl! | ||||
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