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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Südtirol: Feuerwehr Waidbruck vor der Auflösung | 30 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 802593 | ||
Datum | 21.01.2015 14:03 MSG-Nr: [ 802593 ] | 14023 x gelesen | ||
Hallo Sebastian, Zitat von der HP des "Landesverband der freiwilligen Feuerwehren Südtirols" Der Feuerwehrdienst in Südtirol wird ausgeübt von: 306 Freiwilligen Feuerwehren in allen Gemeinden Südtirols 1 Berufsfeuerwehr in Bozen 3 Betriebsfeuerwehren Der gesetzliche Auftrag gemäß Landesgesetz Nr. 15/2002 lautet: Vorbeugender und abwehrender Brandschutz Technische Hilfeleistung (Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung und Abwehr von Gefahren und Beeinträchtigungen jeglicher Art für Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte) und Katastrophenhilfe. Die Freiwilligen Feuerwehren in allen Ortschaften gewährleisten im ganzen Land flächendeckend den Personen- und Sachschutz bei Bränden und anderen Notfällen. Flächendeckend heißt, dass in allen bewohnten Gebieten unseres Landes innerhalb von höchstens 5 bis 10 Minuten nach Alarmierung ein Ersteinsatz durch die Feuerwehr erfolgt. Die freiwilligen Feuerwehrleute üben den gesamten Dienst (Einsatz, Übung, Schulung, Gerätewartung, Organisation, Verwaltung, Aufbringen der Haushaltsmittel usw.) ehrenamtlich aus, das heißt in ihrer Freizeit, im Urlaub oder in Freistellung vom Arbeitsplatz. Die Haushalte der Freiwilligen Feuerwehr werden im Durchschnitt zur Hälfte von der öffentlichen Hand (Gemeinden und Land) und zur Hälfte durch Eigenmittel (Erlöse aus Veranstaltungen, Spenden der Bevölkerung und Betriebe, usw.) getragen. Dazu muss noch festgehalten werden, dass bei den Freiwilligen Feuerwehren keinerlei Personalkosten entstehen. Die Personalkosten für den Feuerwehrdienst würden ein Vielfaches der Sachkosten betragen und somit ist der Beitrag der Bürger für den Feuerwehrdienst wesentlich höher, als der finanzielle Aufwand der öffentlichen Hand. Zitat Ende So wie ich das sehe, gibt's keine Trennung zwischen Hilfsorganisation und Verein. mkg WErner | ||||
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