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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Staatlich geprüfter Techniker - gehobener Dienst | 6 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 802785 | ||
Datum | 25.01.2015 14:27 MSG-Nr: [ 802785 ] | 4039 x gelesen | ||
Hallo, Laufbahnverordnung von NRW sagt folgendes für den gD: § 8 Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (1) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer 1. mindestens das Abschlusszeugnis zu einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation an einer Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsakademie oder einer anderen gleichstehenden Hochschule aus dem technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich besitzt und 2. nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr geeignet ist. (2) § 2 Absatz 2 gilt entsprechend. Die allgemeine Fachhochschulreife reicht entsprechend nicht aus, da du den FH-Abschluss oder gleichwertig vorweisen musst. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Johannes K. [25.01.15 14:28] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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