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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Erste-Hilfe Kurs verkürzt auf 9 Stunden - und was macht die Feuerwehr? | 104 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 803002 | ||
Datum | 29.01.2015 18:59 MSG-Nr: [ 803002 ] | 37009 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian B. Bei meinem C Führerschein wurde mein Rettungssanitäter-Zeugnis nicht annerkannt, aber der Sanitätskurs, den ich Jahre vorher gemacht hatte# klassischer Fehler vom Amt, denn: Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage (...) 3. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold). (§19(5) FeV) | ||||
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